rüE 2027: Regional übliches Entlohnungsniveau je Bundesland

Regional übliches Entlohnungsniveau 2027

Die Pflegekassen haben die regional üblichen Entlohnungsniveaus für 2027 veröffentlicht. Hier finden Sie alle Werte je Bundesland und Qualifikationsgruppe sowie die pflegetypischen Zuschläge – und können prüfen, ob Ihre Vergütung die neuen Personalkosten abbildet.


+3,62 %
im Länderdurchschnitt

1,13 % – 4,99 %
Steigerungsspanne

23,56–25,42 €
Stundenwert je Land (gesamt)

Das rüE 2027 in Ihrem Bundesland

Wählen Sie Ihr Bundesland, um die neuen Stundenwerte je Qualifikationsgruppe, die Steigerung gegenüber 2026 und die pflegetypischen Zuschläge zu sehen. Die Karte zeigt zusätzlich, wie die Steigerung im Vergleich zum Länderdurchschnitt ausfällt.

Alle Werte im Überblick

Regional übliches Entlohnungsniveau 2027 nach Bundesland (Stundenwert gesamt)

Bundesland ab 01.01.2026 ab 01.01.2027 Steigerung
Baden-Württemberg 23,99 € 24,87 € 3,67 %
Bayern 23,38 € 24,12 € 3,17 %
Berlin 23,42 € 24,28 € 3,67 %
Brandenburg 23,13 € 24,20 € 4,63 %
Bremen 23,48 € 24,52 € 4,43 %
Hamburg 24,55 € 25,42 € 3,54 %
Hessen 23,06 € 24,07 € 4,38 %
Mecklenburg-Vorpommern 22,44 € 23,56 € 4,99 %
Niedersachsen 23,33 € 24,22 € 3,81 %
Nordrhein-Westfalen 24,21 € 24,96 € 3,10 %
Rheinland-Pfalz 24,01 € 24,67 € 2,75 %
Saarland 23,70 € 24,33 € 2,66 %
Sachsen 23,32 € 24,02 € 3,00 %
Sachsen-Anhalt 23,53 € 24,53 € 4,25 %
Schleswig-Holstein 23,92 € 24,19 € 1,13 %
Thüringen 22,53 € 23,59 € 4,70 %

Steigerung: 01.01.2027 gegenüber 01.01.2026. Quelle: Veröffentlichung nach § 82c Abs. 5 SGB XI vom 30.09.2026; Aufbereitung bpa servicegesellschaft, Stand 02.10.2026.

Regional übliches Entlohnungsniveau 2027 nach Qualifikationsgruppe (Stundenwert und Steigerung)

Bundesland Pflege- und Betreuungskräfte ohne einjährige Ausbildung Pflege- und Betreuungskräfte mit einjähriger Ausbildung Fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung
Baden-Württemberg 21,09 € (+3,53 %) 23,50 € (+2,98 %) 28,34 € (+3,89 %)
Bayern 20,74 € (+3,65 %) 23,00 € (+3,37 %) 27,67 € (+3,13 %)
Berlin 21,17 € (+3,22 %) 22,90 € (+4,23 %) 28,51 € (+3,98 %)
Brandenburg 21,01 € (+4,37 %) 22,62 € (+4,34 %) 28,19 € (+4,91 %)
Bremen 21,37 € (+3,74 %) 23,18 € (+5,22 %) 27,95 € (+3,25 %)
Hamburg 21,21 € (+2,12 %) 24,10 € (+3,30 %) 29,11 € (+4,37 %)
Hessen 20,89 € (+3,67 %) 22,85 € (+4,58 %) 27,95 € (+4,96 %)
Mecklenburg-Vorpommern 20,33 € (+4,20 %) 21,96 € (+2,43 %) 27,42 € (+5,34 %)
Niedersachsen 20,99 € (+3,76 %) 23,10 € (+4,24 %) 27,69 € (+3,79 %)
Nordrhein-Westfalen 21,13 € (+2,92 %) 24,13 € (+2,81 %) 28,37 € (+3,54 %)
Rheinland-Pfalz 20,67 € (+2,78 %) 23,42 € (+3,77 %) 27,88 € (+2,31 %)
Saarland 20,66 € (+2,94 %) 23,65 € (+1,76 %) 27,86 € (+2,31 %)
Sachsen 20,88 € (+2,86 %) 22,52 € (+3,68 %) 27,18 € (+3,15 %)
Sachsen-Anhalt 21,19 € (+4,23 %) 23,31 € (+4,53 %) 28,06 € (+4,43 %)
Schleswig-Holstein 20,89 € (+2,15 %) 22,81 € (+2,42 %) 27,83 € (+1,79 %)
Thüringen 20,64 € (+5,25 %) 22,32 € (+5,53 %) 27,28 € (+3,73 %)

Pflegetypische Zuschläge ab 01.01.2027 nach Bundesland

Bundesland Nacht (mind. 23–6 Uhr) Sonntag Feiertag mit Freizeitausgleich Feiertag ohne Freizeitausgleich
Baden-Württemberg 21 % 27 % 35 % 135 %
Bayern 22 % 26 % 35 % 135 %
Berlin 26 % 33 % 40 % 134 %
Brandenburg 27 % 32 % 39 % 135 %
Bremen 21 % 27 % 35 % 134 %
Hamburg 22 % 36 % 41 % 135 %
Hessen 19 % 27 % 36 % 135 %
Mecklenburg-Vorpommern 20 % 29 % 37 % 135 %
Niedersachsen 22 % 26 % 35 % 135 %
Nordrhein-Westfalen 20 % 26 % 35 % 135 %
Rheinland-Pfalz 23 % 28 % 35 % 135 %
Saarland 19 % 26 % 35 % 135 %
Sachsen 23 % 30 % 35 % 133 %
Sachsen-Anhalt 19 % 28 % 40 % 142 %
Schleswig-Holstein 21 % 32 % 38 % 134 %
Thüringen 20 % 26 % 32 % 135 %

So lesen Sie die Werte

Gesamtwert

Der Gesamtwert ist das durchschnittliche Entlohnungsniveau aller Pflege- und Betreuungskräfte im Bundesland. Er ist der zentrale Maßstab zur Bestimmung der wirtschaftlichen Angemessenheit, wenn Sie nach dem rüE entlohnen oder sich einem Tarif anlehnen.

Qualifikationsgruppen

Zusätzlich werden Stundenwerte für Kräfte ohne und mit mindestens einjähriger Ausbildung sowie für Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung veröffentlicht. Diese Werte müssen Sie im Durchschnitt je Qualifikationsgruppe mindestens einhalten.

Zuschläge

Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden regional übliche Zuschläge in Prozent ausgewiesen. Sie gehören ebenso in die Personalkostenkalkulation.

Gültig ab 01.01.2027

Die am 30.09.2026 veröffentlichten Werte gelten ab dem 01.01.2027. Die Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Maßgeblich sind die Werte des Landes, in dem Ihre Einrichtung liegt.


Häufige Fragen zum regional üblichen Entlohnungsniveau 2027

Was ist das regional übliche Entlohnungsniveau (rüE)?

Das regional übliche Entlohnungsniveau ist einer der Wege, auf denen zugelassene Pflegeeinrichtungen die Entlohnungsvorgaben nach § 72 Abs. 3b SGB XI erfüllen können. Die Landesverbände der Pflegekassen ermitteln es je Bundesland aus den gemeldeten tariflichen Entlohnungen und veröffentlichen es jährlich zum 30. September (§ 82c Abs. 5 SGB XI).

Ab wann gelten die neuen Werte?

Die am 30.09.2026 veröffentlichten Werte gelten ab dem 01.01.2027.

Welche Werte werden veröffentlicht?

Je Bundesland werden ein Gesamtwert sowie Stundenwerte für drei Qualifikationsgruppen veröffentlicht: Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Berufsausbildung, mit mindestens einjähriger Berufsausbildung und Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung. Hinzu kommen die pflegetypischen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Wie stark steigt das regional übliche Entlohnungsniveau 2027?

Im Durchschnitt der 16 Bundesländer steigt der Gesamtwert um 3,62 % (ungewichtet). Die Spanne reicht von 1,13 % in Schleswig-Holstein bis 4,99 % in Mecklenburg-Vorpommern. Das höchste Niveau hat Hamburg mit 25,42 € je Stunde, das niedrigste Mecklenburg-Vorpommern mit 23,56 €.

Für welche Einrichtungen sind die Werte maßgeblich?

Maßgeblich sind die Werte für Pflegeeinrichtungen, die ihre Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau entlohnen (§ 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI). Relevant sind sie auch für Einrichtungen, die sich an einen Tarifvertrag anlehnen: Deren Entlohnung wird nur bis zur Höhe des regional üblichen Entlohnungsniveaus zuzüglich 10 % als wirtschaftlich anerkannt. Darüber hinaus entlohnen können nur Einrichtungen, die einen Tarifvertrag vollständig anwenden.

Was bedeuten die neuen Werte für meine Vergütungsverhandlung?

Steigen die Entlohnungswerte, steigen auch Ihre Personalkosten. Damit diese refinanziert sind, sollten die neuen Werte in der Kalkulation Ihrer Vergütung vollständig berücksichtigt werden – für alle Qualifikationsgruppen und einschließlich der Zuschläge.

Wie unterstützt die bpa servicegesellschaft bei der Verhandlung?

Unser Bereich Entgelte begleitet Pflegeeinrichtungen von der ersten Kalkulation bis zum unterschriebenen Abschluss – im Pauschalverfahren oder in der Einzelverhandlung, auf Wunsch persönlich vor Ort. Regionale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kennen die Verhandlungspraxis in Ihrem Bundesland.

Wo finde ich die Werte zum Herunterladen?

Die vollständige Übersicht aller Bundesländer mit der Entwicklung seit 2022, den Werten je Qualifikationsgruppe und den pflegetypischen Zuschlägen steht auf dieser Seite als PDF zum Download bereit.

Sie möchten prüfen lassen, ob Ihre Vergütung die neuen Werte abbildet? Jetzt Angebot anfordern. Informationen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz finden Sie auf unserer Seite PNOG 2027.