Unsere Expertise – Ihr Erfolg
Unsere Leistungen
Starke Verhandlungen für eine starke Pflege: Wir sichern Ihre wirtschaftliche Basis.
Unsere langjährige Erfahrung und tiefe Fachkompetenz, kombiniert mit dem exklusiven Wissensvorsprung aus der Gremienarbeit des bpa e.V., sind Ihr entscheidender Wettbewerbsvorteil. Wir führen Ihre Entgeltverhandlungen mit Weitblick und Durchsetzungskraft – für Ergebnisse, die Ihre Einrichtung zukunftssicher und wirtschaftlich stabil aufstellen.
Pflegesatzverhandlungen für teil- und vollstationäre Einrichtungen
Im Dickicht der Pflegesatzverhandlungen lassen wir Sie nicht allein. Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie ganzheitlich: von der präzisen Kalkulation bis zum erfolgreichen Verhandlungsabschluss für Ihre stationäre Einrichtung.
Investitionskostensatzverhandlung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
In der teil- und vollstationären Pflege sind auskömmliche Investitionskosten der Schlüssel zur Refinanzierung Ihrer Immobilie und der betrieblichen Ausstattung. Nutzen Sie unsere bundesweite Erfahrung in der Investitionskostensatzverhandlung, um Ihr Kapital nachhaltig zu sichern.
Entgeltverhandlungen für ambulante Pflegedienste & häusliche Krankenpflege
Seit der richtungsweisenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewinnen individuelle Punktwertverhandlungen in der ambulanten Pflege massiv an Bedeutung. Ob Punktwertverhandlung oder Investitionskostenverhandlung: Wir unterstützen Pflegedienste sowie Anbieter der häuslichen Krankenpflege bei sämtlichen Vergütungsverhandlungen. Wir setzen für Sie die bundeslandspezifischen pauschalen Entgeltsteigerungen um oder verhandeln dort, wo pauschale Erhöhungen oder landesweite Vereinbarungen im SGB XI nicht mehr auskömmlich sind, individuell für Sie.
Außerklinische Intensivpflege (AKI)
Die außerklinische Intensivpflege stellt höchste Anforderungen an Pflegefachkräfte und Pflegebetriebe. Damit sich dieser Einsatz rechnet, führen wir für Sie gezielte Stundensatzverhandlungen sowie Verhandlungen über Tagessätze in der stationären AKI.
Eingliederungshilfe / Kinder- und Jugendhilfe
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX hat sich die Landschaft der Vergütung grundlegend gewandelt. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihre Leistungen in der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe angemessen und leistungsgerecht vergütet werden.
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