Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalterin des Empfehlungs-Programms ist die bpa Servicegesellschaft mbH (nachfolgend bpa servicegesellschaft).
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist kostenlos. Anspruch auf einen Rabatt im Rahmen des Empfehlungs-Programms haben
a) Bestandskunden, d.h. Unternehmen bzw. Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. Verein, GmbH, Einzelunternehmen, GbR), die in den vergangenen 24 Monaten Leistungen der bpa servicegesellschaft im Bereich Entgelte in Anspruch genommen und abgerechnet haben (nachfolgend „werbender Kunde“).
b) Neukunden, d.h. Unternehmen bzw. Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. Verein, GmbH, Einzelunternehmen, GbR), die zum Zeitpunkt der Empfehlung und in den davor liegenden fünf Jahren noch keine Kundenbeziehung zum Geschäftsbereich Entgelte der bpa servicegesellschaft hatten (nachfolgend „geworbener Kunde“).
Unternehmen, die demselben Träger angehören – etwa als unterschiedliche Standorte, Einrichtungen oder Tochtergesellschaften eines Trägerverbunds –, können sich nicht als werbende Kunden i.S. von 2.a) gegenseitig empfehlen.
3. Ablauf
3.1 Der werbende Kunde meldet sich über das bereitgestellte Formular für den Empfehlungs-Rabatt an und erhält einen persönlichen Empfehlungs-Rabattcode.
3.2 Der werbende Kunde gibt diesen Code und den zugehörigen Link an einen oder mehrere Neukunden als geworbene Kunden i.S. von 2.b) weiter.
3.3 Der geworbene Kunde fordert unter Verwendung des vom werbenden Kunden erhaltenen Codes unter dem erhaltenen Link ein Angebot bei der bpa servicegesellschaft an.
3.4 Der Rabattanspruch für den werbenden ebenso wie den geworbenen Kunden entsteht, sobald die bpa servicegesellschaft dem geworbenen Kunden die erste Rechnung für eine im Rahmen des Empfehlungs-Programms beauftragte Leistung stellt.
4. Rabatt
4.1 Bei erfolgreicher Werbung im Sinne von Ziffer 3.4 erhalten der werbende ebenso wie der geworbene Kunde einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die netto-Rechnungssumme exklusive der Verwaltungspauschale:
- der geworbene Kunde für seine erste beauftragte Leistung aus dem Geschäftsbereich Entgelte der bpa servicegesellschaft;
- der werbende Kunde für seine nächste beauftragte Leistung aus dem Geschäftsbereich Entgelte der bpa servicegesellschaft.
4.2 Der Rabatt wird zusätzlich zu einem etwaig bestehenden Mitgliederrabatt gewährt. Er wird im Falle einer bestehenden bpa-Mitgliedschaft auf den reduzierten Mitgliedspreis angewendet.
4.3 Eine Auszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen. Der Rabatt kann ausschließlich mit Leistungen des Bereichs Entgelte der bpa servicegesellschaft angewendet werden.
4.4 Der Rabatt kommt wie folgt zum Tragen:
a) Beim werbenden Kunden wird der Rabatt, auf den gemäß 3.4 Anspruch besteht, automatisch bei der nächsten beauftragten Leistung* aus dem Geschäftsbereich Entgelte der bpa servicegesellschaft angewendet.
b) Der geworbene Kunde gibt bei der Kontaktaufnahme (über das auf der Webseite www.bpa-entgelte.info bereit gestellte Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail) den Rabattcode ein, den er vom werbenden Kunden erhalten hat.
4.5 Werden von einem werbenden Kunden mehrere Neukunden erfolgreich geworben, entsteht für jede erfolgreiche Werbung ein eigener Rabattanspruch, der jeweils auf eine gesonderte Leistung* aus dem Geschäftsbereich Entgelte der bpa servicegesellschaft angewendet wird. Rabatte für mehrere geworbene Kunden können nicht kumuliert werden, sondern werden jeweils einzeln für eine Beauftragung gewährt.
4.6 Der Rabattanspruch ist grundsätzlich auf drei Jahre nach seinem Entstehen gem. 3.4 befristet.
4.7 Der Rabattanspruch des werbenden Kunden bleibt auch bestehen, wenn die erste Rechnung des geworbenen Kunden nachträglich storniert oder rückabgewickelt wird.
5. Umfang der Teilnahme
Die Teilnahme ist nicht auf eine bestimmte Anzahl an Empfehlungen begrenzt.
6. Datenschutz
Die im Rahmen des Empfehlungs-Rabatts erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Empfehlungs-Rabatts verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
7. Änderungen und Beendigung
Die bpa servicegesellschaft behält sich vor, das Empfehlungs-Programm jederzeit zu ändern oder zu beenden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
