PNOG Schere
Schere zwischen Personalkosten und refinanzierbarer Vergütung

Rechnen Sie mit eigenen Annahmen

Lücke im Jahr 2030

–

Summe 2027 bis 2030: –

Schematische Beispielrechnung, keine Prognose. Gilt für Einrichtungen mit rüE-Entlohnung. Die Obergrenze betrifft nur die Entlohnung nach § 82c SGB XI; Sachkosten und Personalmehrung (z. B. nach § 113c SGB XI) sind darüber hinaus verhandelbar. Voreinstellung 4,42 %: Grundlohnsummensteigerung 2027 nach § 71 Abs. 3 SGB V; für 2028–2030 gleich angenommen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

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